Barnimer Linke fordert Arbeitspflicht für CDU-Kreistagsfraktion
Nachdem die Bernauer CDU mit ihrem Antrag den Marktplatz vor dem denkmalgeschützten alten Rathaus zu einem Parkplatz umzuwandeln, krachend gescheitert ist, möchte nun auch die Kreistagsfraktion ihre Kompetenz präsentieren. Wie sie nun zeigt, ist davon nicht allzu viel vorhanden.
Die Bernauer CDU brauchte einen völlig irrwitzigen Facebook-Post, bei dem Bürgergeldempfänger mit Asylbewerbern gleichgesetzt wurden.
Nun will die Kreistagsfraktion der CDU in der März-Sitzung des Barnimer Kreistages einen Antrag einbringen, der zu einer Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger und Asylbewerbern führen soll.
Im Notfall wird die CDU nach Schweriner Vorbild auch gemeinsame Sache mit der AfD machen, um die erforderlichen Stimmen zu erreichen. „Ich weiß gerade nicht, wer hier wen rechts überholt und Politik auf dem Rücken der Schwächsten in der Gesellschaft macht.“ sagt der Kreistagsfraktionsvorsitzende der Linken Lutz Kupitz.
Nachdem diese Forderung auch bundesweit von CDU und FDP laut wurde, äußerte sich neben vielen Rechtsanwälten sogar ein Anwaltsverein und nennt das Vorhaben „absurd und verfassungswidrig“.
Die Debatte erreicht aus juristischer Sicht derzeit wieder einen „neuen Tiefpunkt“.[1] Es scheint, dass die CDU in letzter Zeit gerne Vorschläge zur Debatte stellt, zu denen bereits juristische Klarheit besteht.
Scheuer und Spahn haben den Steuerzahler in der Vergangenheit mit ihrer Unwissenheit schon knapp 2,5 Milliarden € gekostet. Auch die Bernauer CDU hielt die Barnimer Kreisverwaltung schon damit auf, die Möglichkeit eines Parkplatzes vor dem Bernauer Rathaus zu prüfen. Die Antwort der Kreisverwaltung, die eine Prüfung nach Denkmalschutzvorgaben vornahm, lautete eindeutig Nein.
Ob die Barnimer CDU nun mit ihrer Unwissenheit die Kreisverwaltung ein weiteres Mal aufhält? Wir empfehlen vorab das Lesen von Art. 12 unseres Grundgesetzes oder den Besuch einer Hochschulvorlesung „Grundrecht und unsere Verfassung“. Vielleicht bleibt so den anderen Kreistagsabgeordneten erspart über sinnbefreite Vorlagen zu diskutieren.
Stand Dezember 2024 gibt es im Barnim 5498 Arbeitslose, davon 3445 Bürgergeldempfänger. Leider gibt es konkret für den Barnim keine öffentlichen Erhebungen, wie viele von ihnen schon erwerbstätig sind und aufstocken, Angehörige pflegen oder in Ausbildung befinden. Geht man allerdings von bundesweiten Zahlen aus, sprechen wir von ca. 1,5% „Totalverweigerern“, denen aus Gründen der Verweigerung von Arbeitsaufnahme oder Weiterführung die Bezüge gekürzt wurden. Das wären dann im Barnim ungefähr 50 Menschen, über die die CDU derzeit diskutieren möchte.
„Auch fraglich bleibt, was für Aufgaben und Arbeiten denn übernommen werden sollen. Möglicherweise solche, die in Konkurrenz zu regionalen Unternehmen stehen (bspw. Gartenbaubetriebe)? “ sagt der Kreistagsfraktionsvorsitzende Lutz Kupitz.
Wir, als Linke, haben statt purem Populismus echte Inhalte zu bieten. Wir fordern ganz konkret für die Attraktivierung von Arbeit:
- Einen Mindestlohn von 15€!
- Abschaffung von Lohndumping durch Leiharbeit!
- Einkommen unter 16.800 EUR steuerfrei machen!
- Allgemein verbindliche Tarifverträge!
- Unbefristete Arbeitsverträge von Anfang an!
Der Barnimer Kreisvorsitzende der Linken Dominik Rabe sagt: „Statt über die wenigen „Totalverweigerer“ zu diskutieren, zu denen das BVerfG eine klare Stellung äußerte, wollen wir das Leben und die Arbeitsbedingungen von Millionen Arbeitnehmer*innen verbessern und den Weg aus der Arbeitslosigkeit erleichtern.“
[1] https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/absurd-und-verfassungswidrig-arbeitspflicht-fuer-buergergeldberechtigte-1091