Bericht aus dem Kreistag März 2023
1. Eröffnung, Begrüßung und Informationen:
Der Kreistag wird um 17:00 Uhr durch den Vorsitzenden eröffnet. Er weist darauf hin, dass alle Frauen ein kleines Blümchen auf ihren Sitzen vorfinden. Sie würden zwar jeden Tag gewertschätzt, aber heute besonders. Für die verstorbene ehemalige Dezernentin des Kreises, Frau Ulonska, wird eine Schweigeminute gehalten.
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Bürger aus Hobrechtsfelde erkundigen sich wegen der dortigen Verkehrsprobleme nach den Maßnahmen des Landkreises und unterbreiten weitere Vorschläge. Der Landrat antwortet ausführlich und erklärt die bereits erledigten Maßnahmen und warum weitere von Seiten des Kreises nicht möglich sind und verweist richtigerweise auf die Zuständigkeit der Kommune als Baulastträger. Die Anwohnerin beklagt „Zuständigkeits – Ping – Pong“ und verweist auf weiteren Handlungsdruck.
Elternvertreter und Schüler der Grund- und Oberschule Schwanebeck haben Fragen zur geplanten Fahrplanänderung der BBG. Man merkt den Fragen deutlich an, dass die Beteiligten sehr unzufrieden mit der Kommunikation des Landkreises und der geplanten Änderung sind. Der Landrat stellt die Vorzüge der geplanten Änderungen vor und widerspricht den Vorwürfen man hätte Eltern und Schüler nicht informiert.
Der Ortsvorsteher von Klosterfelde erkundigt sich wegen der geplanten Geflüchtetenunterkunft in der Gemeinde. Hier hatte es in der Vergangenheit größere Diskussionen gegeben.
4. Fragestunde der Abgeordneten
Thomas Stein möchte wissen, wie die Abgeordneten und die Schulen sowie die Elternvertreter in das Verfahren der Fahrplanänderung beim Schülerverkehr der BBG einbezogen werden. Der Landrat erwidert, dass er keine Zwischenstände mit den Abgeordneten diskutiert und diese erst einbezogen werden, wenn der Plan fertig ist. Thomas Stein ist damit nicht einverstanden.
Die Fraktion DIE LINKE/Bauern erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zum Kloster Chorin. Hier geht es darum, ob der Landkreis sich einbringt und wenn ja wie. Der Landrat sagt, dass bisher keine Gespräche stattgefunden haben und dass er das Land Brandenburg in der Verantwortung sieht.
7. Tätigkeitsbericht und Sozialbericht des Landrates und Beratung dazu
Der Landrat gedenkt in seinem Sozialbericht zunächst der verstorbenen Sylvia Ulonska und erinnert an ihre Verdienste um den Landkreis.
Der Landrat gibt bekannt, dass im nächsten Jahr etwas über 2000 Geflüchtete aufgenommen werden. Für diese fehlen bisher die Wohnkapazitäten, weshalb man mit den Gemeinden bereits spricht, um Lösungen zu erarbeiten. Der Landrat appelliert nochmal an die Menschlichkeit und stellt klar, dass es sich um eine Pflichtaufgabe des Landkreises handelt, diese Menschen unterzubringen. Hier gibt es kein Wenn und Aber.
Durch das geänderte Wohngeldgesetz ist die Wohngeldstelle massiv überlastet. Der Landrat gibt bekannt, dass es seit Januar über 500 neue Anträge gab. Er bittet um Geduld, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden alles tun, um diese zügig zu bearbeiten.
9. Bericht 2022 zur Umsetzung des Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplans
Ohne Diskussion wurde diesem Tagesordnungspunkt zugestimmt. Wer mal einen genaueren Blick in den Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplan werfen möchte, der klicke hier (es öffnet sich eine Pdf-Datei).
11. Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes des Landkreises Barnim
Mit der sechsten Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes des Landkreises Barnim soll neben laufenden Aktualisierungen insbesondere der Etablierung eines zusätzlichen Rettungswachenbereichs Rechnung getragen werden. Diese Änderung wird zum 1. Januar 2023 rückwirkend umgesetzt. Große Zustimmung im Plenum. Hier weitere Informationen.
12. Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes des Landkreises Barnim für das Jahr 2023
Zur Finanzierung des bodengebundenen Rettungsdienstes ist der Landkreis Barnim als Träger gemäß des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes (BbgRettG) berechtigt, Benutzungsgebühren zu erheben. Zur Zeit gibt es noch Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen zur Finanzierung, insofern ist die Satzung unter Vorbehalt zu stellen. Auch dieser Antrag wurde ohne Diskussion beschlossen.
So sehen die zukünftigen Gebühren im Landkreis aus:
§ 5 Gebührenbemessung
(1) Die Gebührensätze gelten jeweils pro Einsatz (Einsatz = Fahrt).
(2) Der Landkreis erhebt für die Inanspruchnahme der Leistungen des Rettungsdienstes folgende Gebühren:
1. Einsatz Krankentransportwagen
a) Grundgebühr: 365,90 Euro
b) Zuschlag für jeden gefahrenen Kilometer 0,63 Euro (ab dem 1. km)
2. Einsatz Rettungstransportwagen
a) Grundgebühr: 880,30 Euro
b) Zuschlag für jeden gefahrenen Kilometer 0,63 Euro (ab dem 1. km)
3. Einsatz Notarzteinsatzfahrzeug
a) Grundgebühr: 286,00 Euro
b) Zuschlag für jeden gefahrenen Kilometer 0,63 Euro (ab dem 1. km)
4. Notarzteinsatzpauschale: 365,00 Euro
Weitere Informationen findet ihr hier
13. Leicht verständliche Sprache (BVB/FREIE WÄHLER) Hier wurde in den Ausschüssen fleißig gearbeitet, so dass nun ein weiterer Schritt zu „leicht verständlicher“ Sprache gegangen werden kann. Auch hier wenige Diskussionen und dann Zustimmung. Es folgen verschiedene personelle Änderungen in Aufsichtsräten und Gremien des Kreistages. Ein diskussionsarmer Kreistag wird vom Vorsitzenden um 20:45 Uhr beendet.